Der Beitrag behandelt den Entwurf des Medienstaatsvertrags. Im Mittelpunkt steht die Frage nach automatisierter Prüfung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz.
Die Analyse richtet den Blick auf die Bedeutung für kleinere Medienangebote. Der Gegenstand ist ein Entwurf; aus den bestätigten Eckpunkten werden keine zusätzlichen gesetzlichen Pflichten abgeleitet.
Quellen & Transparenz
Die NRW-Medienanstalt beschreibt KIVI als seit 2020 eingesetztes Hilfsmittel zur Suche nach potenziellen Rechtsverstößen; Verdachtsfälle werden anschließend von Mitarbeitenden geprüft. Die verlinkte Vertragsfassung gilt seit Dezember 2025. Diese Quellen belegen weder eine im September 2026 neu eingeführte KI-Überwachung noch neue Pflichten aus einem hier nicht identifizierten Entwurf. Dieser Teil der ursprünglichen Themenankündigung bleibt unbelegt.
- Die MedienanstaltenMedienstaatsvertrag: Textfassung seit 01.12.2025 (PDF)Originaldokument
- Landesanstalt für Medien NRWKI in der Medienaufsicht: KIVI und die menschliche PrüfungOriginaldokument
Die Links führen zum Originalanbieter und öffnen in einem neuen Tab.


